Erklärung zur Barrierefreiheit

EAA-Erklärung zur Barrierefreiheit – Smartwatch für Kinder
 
Dieses Produkt wurde speziell für Kinder unter 11 Jahren entwickelt und gilt daher gemäß den Ausnahmeregelungen für Produkte, die nicht für die Verwendung durch Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, als von bestimmten Anforderungen der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) ausgenommen.
 
Trotz dieser Ausnahme verpflichtet sich Xplora weiterhin, Barrierefreiheitsaspekte zu berücksichtigen, wo immer dies technisch und vernünftigerweise im Rahmen der Einschränkungen eines kindgerechten Designs möglich ist.
 
Die folgenden Barrierefreiheitsfunktionen werden auf der Smartwatch unterstützt:
 
  • Einstellbare Lautstärkeregelung mit Tonverstärkung bis zu 50 Dezibel
  • Eine einfache und übersichtliche Benutzeroberfläche mit klarer visueller Führung und Fehlermeldungen
  • Visuelle Alternativen für wichtige akustische Benachrichtigungen
  • Keine ausschließliche Verwendung von Farben zur Vermittlung von Informationen
  • Angemessenes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund
  • Einstellbare Textgröße für bessere Lesbarkeit
  • Alle Benutzerhandbücher und Produktdokumentationen sind in barrierefreien Formaten gemäß EN 301 549 – Abschnitt 5 verfügbar

RTT (Real-Time Text) wird auf diesem Gerät nicht unterstützt, da die Smartwatch so konzipiert ist, dass sie nur Sprachanrufe mit vorab von Erziehungsberechtigten festgelegten Kontakten zulässt. Aufgrund der begrenzten Bildschirmgröße und aus Sicherheitsgründen für Kinder ist die Texteingabefunktion bewusst eingeschränkt und wird Kindern nicht angeboten.
 
Darüber hinaus wurde die Begleit-App, mit der Erziehungsberechtigte die Smartwatch verwalten, in Übereinstimmung mit den Barrierefreiheitsanforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes entwickelt. Die App nutzt die integrierten Barrierefreiheitsfunktionen von Google Android und Apple iOS, darunter Bildschirmleseprogramme, Sprachsteuerung, dynamische Textgrößenanpassung und Verbesserungen des Farbkontrasts.
 
Die Smartwatch unterstützt zwar keine fortschrittlichen assistiven Technologien (wie externe Bildschirmleseprogramme), wir werden jedoch weiterhin technische Verbesserungen für zukünftige Versionen evaluieren.
Was die Websites von Xplora betrifft, so wurden alle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Bildern erfüllt, wodurch die Wahrnehmbarkeit im Sinne der EAA-Konformität gewährleistet ist. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Nutzung von Bildschirmleseprogrammen geschaffen, auch durch die wertvolle und gut etablierte Infrastruktur von Shopify, die Menschen mit Behinderungen ein optimiertes Erlebnis garantiert.
Die anderen Website-Variablen entsprechen bereits weitgehend dem Standard und bieten eine klarere und konsistentere Benutzererfahrung über alle Kundenkontaktpunkte hinweg. Derzeit werden letzte Anpassungen an allen PDF-Dokumenten in allen Xplora-Ländern vorgenommen, womit der Prozess der vollständigen EAA-Konformität der Websites abgeschlossen sein wird.
Für weitere Informationen zur Barrierefreiheit, Feedback oder um Unterlagen in alternativen Formaten anzufordern, kontaktieren Sie uns bitte unter support@xplora.com.
Wenn Sie uns wegen eines Barrierefreiheitsproblems kontaktieren und mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik wenden. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bfit-bund.de/DE/Home/home_node.html
Telefon: +49 030 / 8441489 – 0
E-Mail: kontakt@bfit-bund.de

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. Juni 2025 aktualisiert.